Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Mit Hilfe der CSRD soll die Nachhaltigkeitsberichtserstattung unter dem Rahmenwerk des EU-Green-Deal vereinheitlicht werden, um gemäß der Green Claims Directive greenwashing zu verhindern, sowie die Vergleichbarkeit zu verbessern. Die CSRD ist damit ein regulatorisches Mittel, dass die EU auf dem Weg zur Erzielung der Anforderungen, die sich aus dem EU-Green-Deal ergeben, begleitet.

Der Nachhaltigkeitsbericht

Um die so genannten ESG-ratings zu erstellen bedarf es gewisser Kennzahlen. Diese Kennzahlen sollen in bis zu 1.100 Datenpunkten, die die bereiche Environmental, Social und Governance abdecken, im Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlicht werden. Der Nachhaltigkeitsbericht steht auf einer Stufe mit dem Konzernlagebericht und soll streng kontrolliert und bei fehlerhafter Erstellung oder Verletzung der Berichtspflicht mit umfangreichen Strafen durchgesetzt werden. Neben der regulatorischen Verpflichtung dient der Nachhaltigkeitsbericht zur umfassenden Beschäftigung mit dem Thema ESG und fordert eine exakte Datenerfassung und konkrete Zielsetzung. Der Nachhaltigkeitsbericht soll im ESEF-Format (European Single Electronic Format) erstellt werden und kann daher digital ausgewertet werden

Berichtspflicht

Die Berichtspflicht für den CSRD Nachhaltigkeitsbericht greift stufenweise auf verschiedene Kategorien von Unternehmen. Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen verpflichtet den Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen, entscheidend sind verschiedene Faktoren, wie die Anzahl der Mitarbeitenden und der Jahresumsatz. Dabei gibt es die folgenden Stufen der Berichtspflicht:

  • bereits jetzt: Unternehmen die bereits nach der Non Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig sind.
  • ab dem Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlichung Anfang 2025): Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden
  • ab dem Geschäftsjahr 2025 (Veröffentlichung Anfang 2026): Unternehmen die mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • 25 Mio. Euro Bilanzsumme
    • 50 Mio. Euro Umsatzerlöse
    • 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt
  • ab dem Geschäftsjahr 2026 (Veröffentlichung Anfang 2027): kapitalmarktorientierte KMU

Inhalt des Berichts

Datenpunkte der Bereiche Environment, Social und Governance, die in den folgenden Tabellen dargestellt sind, werden den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts bestimmen. Für bestimmte Branchen und Unternehmensgrößen wird der Umfang durch Referenzdokumente noch begrenzt. Darüber hinaus grenzt die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse den Umfang des Berichts weiter ein.

Allgemeine Informationen Environment
Voraussetzungen Klimawandel
Offenlegungen Verschmutzung
Wasserverbrauch
Biodiversität und Ökosysteme
Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft
Social Governance
Eigene Belegschaft Unternehmerisches Handeln
Belegschaft in der Wertschöpfungskette
Betroffene Bevölkerungsgruppen
Konsumenten und End-Kunden

Die Wesentlichkeitsanalyse

Das zentrale Instrument um aus den 1.100 Datenpunnkten der ESRS, die für die Unternehmung relevanten herauszufiltern ist die Wesentlichkeitsanalyse. Dafür werden die Datenpunkte unter dem System der doppelten Wesentlichkeit betrachtet. Die doppelte Wesentlichkeit beschreibt die Betrachtung der Nachhaltigkeitsaspekte der ESRS aus zwei Blickrichtung. Der outside-in Betrachtung, die Risiken für die Unternehmung aufgrund von Einflüssen der Umwelt und Gesellschaft auf sie beschreibt, und der inside-out Betrachtung, die den Einfluss der Unternehmung auf die Umwelt und die Gesellschaft darstellt. Der Ablauf der Wesentlichkeitsanalyse sollte der folgenden Struktur folgen:

  1. Stakeholder identifizieren und einbinden
    Dabei sollen die Stakeholder identifiziert werden, die durch die Unternehmung beeinflusst werden aber auch die, die Einfluss auf die Unternehmung haben. Stakeholder sollen dazu befragt werden, in welchen Bereichen die Unternehmung den größten Einfluss hat und wo die größten Auswirkungen, Chancen und Risiken liegen.
  2. potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen identifizieren
    In diesem Abschnitt sollen die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsthemen, sowie unternehmensspezifische Themen identifiziert werden. Dafür können Ergebnisse aus Branchenberichten oder dem Risikomanagement herangezogen werden. Die Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette und geographischer Wirkungsgebiete ist zudem oft von relevanz.
  3. Auswirkungen, Chancen und Risiken definieren
    Die vorher definierten Nachhaltigkeitsaspekte werden in diesem Schritt auf Auswirkungen, Chance und Risiken analysiert. Sind die gefunden Aspekte wirklich wesentlich?
  4. Impacts bewerten
    Die gefundenen Aspekte sollen nun quantifiziert werden. Es soll nicht mehr nur untersucht werden, ob die Aspekte wesentlich sondern, wie hoch entstehende Kosten oder resultierenden Schäden sind. Dafür können Interviews, Befragungen, Workshops und Umfragen wichtige Instrumente sein. Eine besondere Schwierigkeit dabei stellt die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit verschiedenen Einheiten dar.
  5. finanzielle Chancen und Risiken definieren
    Dieser Abschnitt steht unter den Leitfragen:
    • Inwiefern können aktuelle Ressourcen weiterhin genutzt
    • Inwieweit können bestehende Beziehungen aufrecht erhalten werden?
    Ein Verständnis über die Lieferkette, die Regulatorik, aktuelle Entwicklungen und die Nachfrage der Kunden der Zukunft sind dabei relevant. Risiken von Reputationsschäden durch falsches Handeln oder Nichthandeln müssen miteinbezogen werden.
  6. Wesentlichkeitsübersicht erstellen
    In diesem Schritt sollen die Aspekte nach der Wesentlichkeit sortiert werden. Die Schwierigkeit ist hierbei auch die Festlegung einer Schwelle, ab welcher Aspekte nicht mehr als wesentlich angesehen werden um in die Umsetzung überzugehen. Das Ziel sollte es dabei sein, alle relevanten Aspekte zu behalten ohne den Fokus auf die wichtigsten zu verlieren.
  7. Strategische Implementierung
    Die CSRD verlangt die Offenlegung der Maßnahmen und Aktionspläne, die getroffen werden, um die Ziele definiert durch Kennzahlen und Richtlinien zu erreichen.