Fehlt ein bestimmtes Puzzle-Teil zur vollständigen und zukunftsorientierten ESG-Aufstellung, unterstützen wir mit gezielten Einzelleistungen.
Die EU Green Claims Directive stellt sicher, dass Unternehmen ihre umweltbezogenen Aussagen transparent und nachweisbar machen. Mit unserem Strategie-Check unterstützen wir Sie dabei, Ihre grünen Behauptungen zu validieren und nachhaltige Strategien zu entwickeln.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erfordern von Unternehmen, dass sie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einhalten müssen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfordern detaillierte Nachhaltigkeitsberichte. Die EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit.
Die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bieten einen Rahmen für nachhaltige Entwicklung. ISO 14001 und EMAS sind internationale Standards für Umweltmanagementsysteme.
Der Organisational Environmental Footprint (OEF) bewertet die Umweltleistung einer Organisation über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Der Circular Economy Plan ist ein umfassendes Konzept der Europäischen Union, das Unternehmen dazu anregt, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren. Dieser Plan umfasst eine Reihe von Gesetzesinitiativen und Richtlinien, die darauf abzielen, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren sowie Recycling sowie Wiederverwendung zu fördern.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der EU zur Bekämpfung des sogenannten CO2-Leakage und zur Förderung einer kohlenstoffarmen Produktion.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind verbindliche Vorschriften für das Risikomanagement in Finanzinstituten.